Ablauf und Kosten
So bereiten Sie sich auf unseren ersten Termin vor
Damit wir gleich gut starten können, gibt es ein paar Dinge, die Sie vor unserem Gespräch erledigen sollten. Keine Sorge – ich erkläre Ihnen Schritt für Schritt, was zu tun ist.
1. Unterlagen ausfüllen
Bitte füllen Sie folgende Dokumente vollständig aus – am besten direkt am PC:
- Anamnesebogen
- Ernährungsprotokoll (idealerweise für 3-4 Tage)
- Lesen Sie die Beratungsvereinbarungen und die AGBs sorgfältig durch. Tragen Sie dort bitte Ihre persönlichen Daten ein (ebenfalls direkt am PC möglich).
2. Diese Unterlagen bitte zum ersten Termin mitbringen:
- Den ausgefüllten Anamnesebogen
- Das Ernährungsprotokoll
- Die Beratungsvereinbarung
Online- oder Telefontermin statt Praxisbesuch?
Dann senden Sie mir alle oben genannten Unterlagen bitte vor dem Gespräch per E-Mail an: ute.ehrck@web.de
Häufige Fragen zum Kostenzuschuss durch die Krankenkasse
Wer kann einen Kostenzuschuss beantragen?
In der Regel Personen mit einer medizinisch begründeten Diagnose wie z. B. Bluthochdruck, Diabetes, Adipositas, Nierenerkrankungen oder Magen-Darm-Beschwerden. Auch präventive Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (z. B. bei ungünstigem Essverhalten) können bezuschusst werden.
Was muss ich dafür tun?
Ganz einfach! Sie benötigen:
- Einen ausgefüllten Kostenvoranschlag
- Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Beides reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein – am besten vor Beginn der Beratung.
Woher bekomme ich die nötigen Formulare?
Ganz einfach! Sie benötigen:
- Einen ausgefüllten Kostenvoranschlag
- Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Beides reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein – am besten vor Beginn der Beratung.
Muss ich die Kosten vorstrecken?
Ja. Sie erhalten von mir nach jeder Beratung eine Rechnung, die Sie zunächst selbst bezahlen. Diese Rechnung reichen Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein. Je nach Kasse erhalten Sie dann eine teilweise Rückerstattung.
Wie viel Geld bekomme ich zurück?
Das ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Anteil der Kosten – häufig bis zu 85 % der Beratungskosten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Was passiert, wenn die Krankenkasse nichts übernimmt?
Auch ohne Zuschuss können Sie selbstverständlich alle Leistungen meiner Praxis in Anspruch nehmen. Die Kosten sind transparent und werden im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt.